Notfallblatt
Hier können Sie das Notfallblatt herunterladen. Bitte speichern Sie es zuerst auf Ihrem Computer. Danach können sie ausfüllen, speichern und per Mail oder Post ans Sekretariat weiterleiten.
https://kirchlindach.ch/schulen/primarschule
Läusekontrollen
Kopfläuse sind nicht gefährlich, aber lästig. Können sie sich ungestört vermehren, wird ihre Bekämpfung zunehmend aufwändiger. Zudem werden weitere Kinder und Erwachsene angesteckt und es müssen zusätzliche Familien die Behandlungsprozedur durchführen.
Jede und jeder kann Kopfläuse bekommen. Gemeinsam werden wir sie rasch wieder los. Rasches Handeln unterbricht den Übertragungskreis in der Schule.
Die Läusekontrollen finden in Kirchlindach jeweils am Montag und in Herrenschwanden am Mittwoch nach den Schulferien statt.
Läusekontrollen zu Hause
Kämm- und Behandlungsleitfaden zum herunterladen:
Jährliche Schulzahnkontrolle
Die Eltern definieren bereits bei der Ersteinschreibung ihres Kindes zum Schulbesuch in der Gemeinde die Wahl der jährlichen Schulzahnkontrolle gemäss Volksschulgesetz des Kantons Bern (VSG, Art. 60; Schulzahnärztin oder Schulzahnarzt bzw. Privatzahnärztin oder Privatzahnarzt).
Zudem müssen die Eltern Angaben auf dem Notfallblatt jährlich überprüfen und nötige Anpassungen dem Schulsekretariat melden.
Aufgaben der Eltern beim Besuch bei der Schulzahnärztin:
Zurzeit ist dies Dr. med. dent. Cornelia Gasser, Kirchlindach
- Die Schülerinnen und Schüler (SuS) besuchen während dem Schulunterricht mit einer Lehrperson die Schulzahnärztin. Somit müssen die Eltern nichts organisieren und erhalten zu gegebenem Zeitpunkt die nötigen Informationen von der Schule.
- Erst wenn das eigene Kind am Untersuchungstag fehlt (Krankheit etc.), müssen die Eltern einen separaten Termin mit der Praxis vereinbaren und diesen dem Schulsekretariat mitteilen.
Nachbehandlung nicht nötig
- Die blaue Zahnkontrollkarte wird unterzeichnet und den Lehrpersonen retourniert.
Nachbehandlung nötig
- Die blaue Zahnkontrollkarte wird unterzeichnet und das weitere Vorgehen entschieden. Mit der Unterschrift wird lediglich Kenntnis vom Befund genommen.
- Termine für eine Nachbehandlung werden durch die Eltern mit einer beliebigen Zahnarztpraxis vereinbart. Die Zahnkarte muss aber in jedem Fall von der entsprechenden Zahnärztin resp. dem entsprechenden Zahnarzt abgestempelt werden.
- Die blaue Zahnkontrollkarte wird bis spätestens Ende Juni den Klassenlehrpersonen retourniert.
Aufgaben der Eltern beim Besuch bei einer privaten Zahnärztin resp. einem privaten Zahnarzt:
- Der Termin wird selbstständig organisiert.
- Eltern deren Kinder generell zu der privaten Zahnärztin bzw. zum privaten Zahnarzt gehen, haben eine eigene blaue Zahnkontrollkarte. Entweder wird diese der privaten Praxis ausgehändigt oder vernichtet.
- Der Gemeindebeitrag von CHF 30.00 pro Kind kann mit dem Rückerstattungsformular auf der Website der Gemeinde Kirchlindach zurückgefordert werden.
-> Siehe: https://kirchlindach.ch/schulen/primarschule (Formular Schulzahnpflege)
Arztkontrolle
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion: Schulärztlicher Dienst
Die Eltern können ihr Kind bei der Schulärztin, dem Schularzt oder, auf eigene Rechnung, bei ihrer Kinderärztin oder ihrem Hausarzt untersuchen lassen (vgl. Art. 59 VSG).
Zudem müssen die Eltern die Angaben auf dem Notfallblatt jährlich überprüfen und nötige Anpassungen dem Schulsekretariat melden.
Aufgaben der Eltern beim Besuch des Schularztes:
Zurzeit Dr. med. Michael Reber, Bremgarten BE
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Alle Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, sowie diejenigen im zweiten Kindergartenjahr, müssen im laufenden Schuljahr die obligatorische Arztkontrolle durchführen. Die Eltern werden vom Schulsekretariat ca. im Herbst darauf aufmerksam gemacht und erhalten per Post die nötigen Unterlagen.
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Die Eltern vereinbaren für den Frühling selbstständig einen Termin mit dem Schularzt.
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Die Begleitung erfolgt durch die Eltern, aufgrund der individuellen Termine.
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Folgende Dokumente müssen ausgefüllt zum Kontrolltermin mitgebracht werden: Fragebogen Gesundheitszustand, Impfeinwilligung.
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Die Mitteilung resp. die Bestätigung muss ebenfalls zum Kontrolltermin mitgebracht werden. Der Schularzt füllt dieses Formular aus und behält dies zu Kontrollzwecken bei sich.
- Allfällige Nachkontrolltermine werden selbstständig vereinbart und wahrgenommen.
Aufgaben der Eltern beim Besuch des privaten Arztes bzw. der privaten Ärztin:
- Die Eltern müssen selbstständig abklären, ob der private Arzt bzw. die private Äzrtin die obligatorische Arztkontrolle durchführen.
- Alle Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, sowie diejenigen im zweiten Kindergartenjahr, müssen im laufenden Schuljahr die obligatorische Arztkontrolle durchführen. Die Eltern werden vom Schulsekretariat ca. im Herbst darauf aufmerksam gemacht und erhalten per Post die nötigen Unterlagen.
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Die Eltern vereinbaren für den Frühling selbstständig einen Termin mit dem privaten Arzt resp. der privaten Ärztin.
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Die Begleitung erfolgt durch die Eltern, aufgrund der individuellen Termine.
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Folgende Dokumente müssen ausgefüllt zum Kontrolltermin mitgebracht werden: Fragebogen Gesundheitszustand, Impfeinwilligung.
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Die Mitteilung resp. die Bestätigung muss ebenfalls zum Kontrolltermin mitgebracht werden. Der private Arzt bzw. die private Ärztin füllt dieses Formular aus und retourniert dies an die Eltern.
- Die ausgefüllte Bestätigung vom privaten Arzt bzw. von der privaten Ärztin muss verschlossen im Rückantwortcouvert bis spätestens Ende Juni an das Schulsekretariat retourniert werden. Wichtig dabei sind das Untersuchungsdatum und Unterschrift vom privaten Arzt bzw. von der privaten Ärztin (zu Kontrollzwecken).
- Allfällige Nachkontrolltermine werden selbstständig vereinbart und wahrgenommen.